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   LSG Niedersachsen-Bremen, 26.09.2019 - L 10 SB 10/18   

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https://dejure.org/2019,86378
LSG Niedersachsen-Bremen, 26.09.2019 - L 10 SB 10/18 (https://dejure.org/2019,86378)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 26.09.2019 - L 10 SB 10/18 (https://dejure.org/2019,86378)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 26. September 2019 - L 10 SB 10/18 (https://dejure.org/2019,86378)
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  • BSG, 16.03.2016 - B 9 SB 1/15 R

    Schwerbehindertenrecht - Merkzeichen aG - außergewöhnliche Gehbehinderung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.09.2019 - L 10 SB 10/18
    Wegen der begrenzten städtebaulichen Möglichkeiten, Raum für Parkerleichterungen zu schaffen, seien hohe Anforderungen zu stellen, um den Kreis der Begünstigten klein zu halten (vgl. BSG, Urteil vom 16. März 2016, B 9 SB 1/15 R, juris, Rn. 15 m.w.N.).
  • BSG, 10.12.2002 - B 9 SB 7/01 R

    Schwerbehindertenrecht - außergewöhnliche Gehbehinderung - Nachteilsausgleich aG

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.09.2019 - L 10 SB 10/18
    So hat er noch in seinem Urteil vom 19. Februar 2019 (L 10 SB 159/17) zur alten Rechtslage ausgeführt: "Im Rahmen der Gleichstellung kommt es nicht auf die allgemeine Schwere des Leidens an, sondern darauf, ob die Auswirkungen der Störung auf das Gehvermögen funktionell denen der angeführten Personengruppen gleichzuachten sind (vgl. BSG, Urteil vom 6. November 1985, Az.: 9a RVs 7/83, SozR 3870 § 3 Nr. 18), so dass der Behinderte sich nur unter ebenso großen Anstrengungen wie die Angehörigen der Beispielgruppen oder nur mit fremder Hilfe fortbewegen kann (vgl. BSG, Urteil vom 10. Dezember 2002, Az.: B 9 SB 7/01 R, SozR 3-3250 § 69 Nr. 1).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 18.01.2019 - L 13 SB 312/16

    Voraussetzungen der Zuerkennung des Merkzeichens aG im Schwerbehindertenrecht

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.09.2019 - L 10 SB 10/18
    Selbst wenn diese - erkennbar zur Unterstützung des Klägers abgefasste - Stellungnahme, die den Aussagen des Klägers anlässlich der mündlichen Verhandlung vor dem SG zumindest in Teilen widerspricht - zugrunde gelegt wird, erfüllt ein derartiges Bild eben nicht die nunmehr erneut ausführlich dargelegten Voraussetzungen für die Zuerkennung des Merkzeichens "aG" (vgl. etwa LSG Berlin-Brandenburg Urteil vom 18. Januar 2019, L 13 SB 312/16 zitiert nach juris dort Rn 35; Hessisches LSG a.a.O. Rn 29).
  • LSG Hessen, 18.12.2018 - L 3 SB 107/17

    Zuerkennung des Merkzeichens aG im Schwerbehindertenrecht

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.09.2019 - L 10 SB 10/18
    Mit der gesetzlichen Neufassung sollte nach dem ausdrücklichen Willen des Gesetzgebers also lediglich klargestellt werden, dass auch außerhalb des chirurgisch-orthopädischen Fachgebiets liegende Einschränkungen der Gehfähigkeit die Voraussetzungen des Merkzeichens "aG" erfüllen können, was nach dem Verständnis des Senats auch bereits nach früher geltendem Recht nicht wirklich zweifelhaft war" (vgl. auch Hessisches LSG Urteil vom 18. Dezember 2018 L 3 SB 107/17 zitiert nach juris dort Rn 28; Vogl in juris PK - SGB IX, 3. Aufl., § 229 Rn 35 und Goebel a.a.O. § 152 Rn 55).
  • BSG, 06.11.1985 - 9a RVs 7/83

    Zum Begriff außergewöhnliche Gehbehinderung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.09.2019 - L 10 SB 10/18
    So hat er noch in seinem Urteil vom 19. Februar 2019 (L 10 SB 159/17) zur alten Rechtslage ausgeführt: "Im Rahmen der Gleichstellung kommt es nicht auf die allgemeine Schwere des Leidens an, sondern darauf, ob die Auswirkungen der Störung auf das Gehvermögen funktionell denen der angeführten Personengruppen gleichzuachten sind (vgl. BSG, Urteil vom 6. November 1985, Az.: 9a RVs 7/83, SozR 3870 § 3 Nr. 18), so dass der Behinderte sich nur unter ebenso großen Anstrengungen wie die Angehörigen der Beispielgruppen oder nur mit fremder Hilfe fortbewegen kann (vgl. BSG, Urteil vom 10. Dezember 2002, Az.: B 9 SB 7/01 R, SozR 3-3250 § 69 Nr. 1).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.02.2019 - L 10 SB 159/17
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.09.2019 - L 10 SB 10/18
    So hat er noch in seinem Urteil vom 19. Februar 2019 (L 10 SB 159/17) zur alten Rechtslage ausgeführt: "Im Rahmen der Gleichstellung kommt es nicht auf die allgemeine Schwere des Leidens an, sondern darauf, ob die Auswirkungen der Störung auf das Gehvermögen funktionell denen der angeführten Personengruppen gleichzuachten sind (vgl. BSG, Urteil vom 6. November 1985, Az.: 9a RVs 7/83, SozR 3870 § 3 Nr. 18), so dass der Behinderte sich nur unter ebenso großen Anstrengungen wie die Angehörigen der Beispielgruppen oder nur mit fremder Hilfe fortbewegen kann (vgl. BSG, Urteil vom 10. Dezember 2002, Az.: B 9 SB 7/01 R, SozR 3-3250 § 69 Nr. 1).
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